Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Mittlböck Natursteine,
Ing. Andreas Mittlböck (Stand September 2025)
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Mittlböck Natursteine, Ing. Andreas Mittlböck (im Folgenden: "Verkäufer") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (insbesondere Steinmetzbetrieben und gewerblichen Abnehmern).
Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Mit Auftragserteilung gelten diese AGB als verbindlich vereinbart.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den Verkäufer zustande.
Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Maße sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Die Auftragsbestätigung stellt die verbindliche Grundlage für Art, Umfang und Ausführung des Auftrages dar. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Maße, Materialangaben, Ausführungsdetails) zu prüfen.
Reklamationen oder Änderungswünsche zur Auftragsbestätigung müssen binnen 24 Stunden ab Versanddatum schriftlich mitgeteilt werden. Danach gilt die Auftragsbestätigung als inhaltlich genehmigt und produktionsseitig freigegeben.
Spätere Änderungswünsche können – sofern technisch noch möglich – nur auf Kulanzbasis und gegen gesonderte Verrechnung berücksichtigt werden.
Zeichnungen, Visualisierungen, CAD-Daten, Renderings oder andere grafische Leistungen, die im Zuge eines Angebots oder einer Verkaufsunterstützung durch den Verkäufer erstellt werden, verbleiben im geistigen Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen der Kundenberatung und Verkaufspräsentation verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte – insbesondere an Endkunden, Mitbewerber oder andere Betriebe – ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Der Käufer haftet für Schäden, die durch eine unzulässige Verbreitung oder Nutzung entstehen.
Preisangebote sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist bedarf eine Auftragserteilung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Preisänderungen aufgrund geänderter Beschaffungs- oder Transportkosten bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Eigenschaften von Naturstein – Abweichungen, Toleranzen
Naturstein ist ein gewachsenes Naturprodukt. Abweichungen in Farbe, Struktur, Aderung, Maserung, Porenbildung, Glanzgrad sowie natürliche Einschlüsse, Stiche, Haarrisse, offene Stellen oder Kristalllinien sind materialimmanent und stellen keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar, sofern sie die technische oder optische Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
Dies gilt insbesondere für weißen oder hellen Marmor, bei dem es trotz sorgfältiger Auswahl und Verarbeitung zu Farbveränderungen, Flecken oder Schlieren (z. B. in grau, schwarz oder bräunlich) kommen kann. Ebenso sind feine Risse, offene Stellen oder natürliche Linien in weißem Marmor materialtypisch und stellen ausdrücklich keinen Reklamationsgrund dar.
Maßtoleranzen im Bereich von ±3 mm bei Platten- oder Einfassungsteilen sowie ûliche Spaltmaße, Fasenbreiten und technische Bearbeitungsmerkmale gelten als akzeptiert.
Bei handgefertigten Steinfiguren, Bildhauerarbeiten oder Skulpturen sind formbedingte Maßabsweichungen von mehreren Zentimetern möglich und zulässig, sofern sie nicht die Gesamtwirkung oder Verwendbarkeit des Werkstücks beeinträchtigen. Geringfügige Abweichungen in Proportion, Haltung oder Ausarbeitung sind Teil der künstlerischen Handarbeit und kein Mangel.
4. Lieferung, Gefahrenübergang und Lieferverzögerung
Die Lieferung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ab Lager bzw. Verteilzentrum des Verkäufers. Mit Übergabe an den vom Verkäufer beauftragten Frachtführer oder Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über (§ 429 UGB). Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, ob der Transport durch den Verkäufer selbst oder durch Dritte durchgeführt wird.
Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern diese für den Käufer zumutbar sind.
Die genannten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und stellen keine Fixtermine dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt.
Lieferverzögerungen, die auf internationale Seefracht, Zollabwicklung, Hafenkonflikte, höhere Gewalt oder Transportlogistik zurückführen sind, stellen keinen Rücktrittsgrund dar. Ebenso wenig berechtigen sie zur Geltendmachung von Preisnachlässen oder Schadenersatzforderungen.
Der Käufer ist verpflichtet, seine Kunden (z. B. Endkunden oder Friedhofsverwaltungen) nicht auf fixe Termine hinzuweisen, solange keine schriftliche Fixterminzusage durch den Verkäufer vorliegt. Entsprechende Versprechungen an Dritte liegen im alleinigen Risiko des Käufers.
Bei seltenen oder nur begrenzt verfügbaren Natursteinen kann es zu längeren Beschaffungszeiten oder Materialausfällen kommen. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Materialien, Farben oder Texturen.
Sollte ein bestelltes Material (z. B. aufgrund von Rissen, Qualitätsmängeln oder fehlender Verfügbarkeit) nicht wie geplant geliefert werden können, wird der Käufer umgehend informiert. In einem solchen Fall kann der Verkäufer ein gleichwertiges Ersatzmaterial vorschlagen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass daraus Ansprüche auf Schadenersatz oder Preisnachlass abgeleitet werden können.
5. Mängelrüge und Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel gemäß § 377 UGB binnen 5 Werktagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gelten Lieferung und Leistung als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 933 ABGB zwei Jahre ab Übergabe. Nach Ablauf dieser Frist ist jede Haftung ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Wandlung oder Austausch besteht nur bei wesentlichen Mängeln, sofern Verbesserung oder Preisminderung nicht zumutbar sind.
Wird im Rahmen einer Reklamation oder aus Kulanz ein einzelnes Bauteil ersetzt (z. B. ein Deckel, eine Abdeckplatte, ein Sockel), so kann keine Garantie für eine farbliche oder strukturelle Übereinstimmung mit zuvor gelieferten Teilen übernommen werden. Wir bemühen uns jedoch, eine möglichst harmonische Abstimmung des Ersatzsteins mit dem vorhandenen Material sicherzustellen.
Sofern ein Austausch- oder Ersatzteil geliefert wird (nach Vereinbarung frei Haus), gelten sämtliche weiteren Leistungen – insbesondere Demontage, Versetzung, Einbringung, Montage oder sonstige Arbeiten an der Grabstelle – als nicht enthalten. Diese Leistungen sind ausschließlich vom Käufer zu tragen oder separat durch ihn zu beauftragen.
Offensichtliche Transportschäden sind bei Anlieferung – noch auf dem LKW – zu dokumentieren und sowohl dem Fahrer als auch dem Verkäufer unmittelbar mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, in einem solchen Fall aussagekräftige Fotos von den beschädigten Kisten im verladenen Zustand (auf dem LKW) zu erstellen und dem Verkäufer umgehend zu übermitteln. Eine spätere Reklamation von Transportschäden ist ausgeschlossen, wenn die Ware ohne entsprechenden Vorbehalt übernommen wurde und keine Dokumentation der beschädigten Verpackung vorliegt. Etwaige Beschädigungen, die erst Tage nach Anlieferung festgestellt und nicht eindeutig der Transportstrecke zugeordnet werden können, gelten als außerhalb der Haftung des Verkäufers.
6. Haftungsausschluss bei späteren Schäden
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die nach Übergabe entstehen, insbesondere bei:
-
mechanischer oder thermischer Beanspruchung (z. B. Frost, Hitze, Setzungen),
-
unsachgemäßer Lagerung, Versetzung oder Bearbeitung durch Dritte,
-
Veränderungen durch natürliche Alterung oder Bewitterung,
-
Rissbildungen, Stiche, Verfärbungen oder andere Veränderungen, die nicht bereits bei Übergabe vorhanden oder angelegt waren.
Ebenso wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch unsachgemäße Reinigung oder Handhabung durch Endkunden entstehen. Dazu zählen insbesondere:
-
die Verwendung aggressiver Reinigungsmittel, säurehaltiger Produkte oder scharfer Werkzeuge (v. a. bei Marmoroberflächen),
-
abrupte Temperaturschocks, etwa durch kaltes Wasser auf stark erhitzte dunkle Steinplatten,
-
das nachträgliche Bohren von Löchern oder andere Eingriffe, ohne fachgerechte Abdichtung oder Schutzmaßnahmen.
Offen gelassene Bohrlöcher, in die Wasser eindringen kann (z. B. für nachträgliche Laternensockel, Schalen oder Ornamente), führen häufig zu Frostschäden – hierfür wird keine Haftung übernommen.
Ebenso wird keine Haftung für Spannungsrisse oder Materialschäden übernommen, die durch nachträgliches Bohren, Schneiden oder Bearbeiten mit ungeeigneten Werkzeugen ohne Wasserkühlung entstehen. Granit und vergleichbare Materialien müssen grundsätzlich mit Wasserkühlung bearbeitet werden, um thermische Spannungen zu vermeiden. Trockenbohrungen mit z. B. Hilti-Geräten können zu feinen oder offenen Rissen im Standlager oder im Steinquerschnitt führen – für solche Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
7. Kulanzregelungen – kein Anerkenntnis
Sollten im Einzelfall aus Kulanzgründen freiwillige Leistungen (z. B. Austausch, Ersatz, Preisminderung) gewährt werden, erfolgt dies ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für künftige Fälle.
Ein Rechtsanspruch auf Kulanz besteht nicht, auch nicht für Wiederholungskäufe oder Stammkundenverhältnisse.
8. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Zahlung ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Maßgeblich ist das Einlangen der Zahlung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie Mahn- und Inkassokosten als vereinbart.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch bei Teilzahlungen oder laufender Geschäftsbeziehung.
Ein Weiterverkauf, eine Verarbeitung oder Weitergabe der Ware an Dritte vor vollständiger Bezahlung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer seine daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte im Voraus an den Verkäufer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
In begründeten Fällen (z. B. bei abweichenden Zahlungszielen) kann der Eigentumsvorbehalt über die reguläre Fälligkeit hinaus schriftlich vereinbart und verlängert werden. Der Käufer wird in diesen Fällen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Eigentumsübertragung bis zur vollständigen Begleichung ausbleibt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.